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Arbeitskreis "Arbeitsrechtliche Möglichkeiten zum Nichtraucherschutz"

Zwar hat die Gesetzgebung einen herben Rückschlag hinnehmen müssen, als die Parlamentarier in der letzten Legislaturperiode, wie wohl allgemein bekannt, eine krasse Fehlentscheidung getroffen haben. Die Arbeitsgerichte schlagen trotzdem langsam und betulich eine andere Richtung in ihren Entscheidungen ein. Hier strategisch die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten und in exemplarischen Fällen auch konkret tätig zu werden, ist denkbar. Notwendig ist aber , dass dies in einem fachlich interessierten Arbeitskreis (AK) erarbeitet und vorbereitet wird. Denkbare Weiterungen müssten dann gemeinsam mit dem Aktionskreis überlegt und ggf. unterstützt werden.

Sicher ist, für dieses Thema besteht Beratungsbedarf, und wir könnten mit relativ geringem Aufwand ein wenig dazu beitragen, belästigten und gesundheitlich gefährdeten Mitmenschen mit Rat (und Tat?) zur Seite zu stehen.

Da nach meiner Beobachtung viele Anwälte mit diesem Thema überfordert sind und Literatur nur spärlich existiert, ist es vorstellbar, dass es eine Aufgabe des AK sein könnte, eine Broschüre über die rechtlichen Aspekte zu diesem Thema zusammenzustellen und diese (öffentlich/innerhalb der Nichtraucher-Iniative Deutschland e.V.) anzubieten.

Es ist schön für mich zu beobachten, dass die gesellschaftliche Akzeptanz der Raucher langsam, aber sicher sinkt. Dadurch ist es m.E. mittlerweile tatsächlich denkbar, dass das so genannte Grundrecht auf freie Entfaltung der Rauchsucht auch rechtlich zu erschüttern ist. Es ist erstaunlich, dass der Staat grundsätzlich in alle verbrieften Grundrechte eingreifen darf, wenn Mitmenschen belästigt oder beeinträchtigt werden, dieser Grundsatz für Raucher aber nicht gilt. Dies alles trotz der unbestreitbaren Tatsache, dass jeder Mensch als Nichtraucher geboren wird und er sich erst süchtig machen muss, um selbst den Rauch zu ertragen.

Wer Lust und Zeit hat, bei diesem Arbeitskreis mitzumachen, melde sich bitte bei:

Mathias Sendelbach
Telefon: 0711-44 14 072
Telefax:  0711-44 12 225

Mobil: 0171-79 59 943
E-Mail: HuM.Sendelbach@flaven.de

 

 

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